Notariat Milz —
Ihr Notariat in der Draustadt Villach
Als öffentliche Notariatskanzlei im Süden Österreichs bieten wir unseren Klientinnen und Klienten das volle Leistungsspektrum notarieller Dienstleistungen.
Unsere Leistungen auf einem Blick
In kompetenten Beratungsgesprächen klären wir rechtliche Notariats-Fragen schnell und zuverlässig. So finden wir zufriedenstellende Lösungswege, die immer nah am Menschen sind und handeln mit Diskretion und Verständnis für Ihre Angelegenheiten.
Ihr Notar in Villach
5 Sterne
Sehr kompetent, professionell und diskret! Vom Immobilien Kaufvertrag bis hin zur Gmbh Gründung hat alles super geklappt! Ich fühlte mich Top beraten.
5 Sterne
So muss Notar! Professionelle Beratung, individuelle und persönliche Betreuung, ganz nah am Kunden und lösungsorientiert.
…jederzeit wieder!
5 Sterne
Fast and reliable. Also can speak english
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Eine Immobilie soll gekauft oder verkauft werden, der Nachlass ist zu regeln oder es geht um die Abfassung einer Patientenverfügung: Solche und ähnliche Fälle sind zwar immer individuell zu behandeln, haben aber auch allgemein gültige Aspekte, über die man sich schon im Vorfeld informieren kann. Zu diesem Zweck haben wir hier eine Auswahl der in unserer täglichen Praxis häufig wiederkehrenden Fragen und Antworten aufgelistet.
1. Wie viel kostet eine Erstberatung beim Notar Milz in Villach?
Die Erstberatung oder erste Kontaktaufnahme ist bei Ihrem Notar in Villach kostenlos. Bei Anfragen an den Notar zu notariellen Beurkundungen oder rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist ein Notar gesetzlich verpflichtet, ausführliche Beratungen und Belehrungen durchzuführen, ohne diese Auskünfte separat in Rechnung zu stellen. Die erste Beratung ist bereits im Honorar zur Beurkundung inbegriffen und wird nicht extra verrechnet. Ein Erstgespräch ist also eine kostenlose Rechtsberatung, in der Sie erste wichtige Informationen erhalten.
2. Welcher Notar ist für meine Angelegenheiten zuständig?
Sie sind völlig frei in der Wahl Ihres Notars, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Wichtig zu wissen ist, dass ein Notar nur für Amtshandlungen als Gerichtskommissär sprengelgebunden ist, das heißt in seinem jeweiligen Amtsbezirk vornehmen kann. Alle sonstigen Tätigkeiten und Beurkundungen sind prinzipiell ortsunabhängig. Es spielt also beispielsweise bei einem Grundstückskaufvertrag keine Rolle, wo sich der Grund und Boden befindet- die Beurkundung kann immer und überall in Österreich vorgenommen werden.
3. Was unterscheidet den Notar von einem Rechtsanwalt?
Rechtsanwälte und Notare gehören den rechtskundigen Berufsgruppen an. Beide haben das Studium der Rechtswissenschaft absolviert und anschließend gewisse Ausbildungszeiten bei Gericht, einem Rechtsanwalt oder Notar durchlaufen. Im Unterschied zu einem Rechtsanwalt sind Notare Träger eines öffentlichen Amtes und deshalb zur Neutralität verpflichtet. Das heißt, dass Notare nicht einseitig Partei ergreifen dürfen und auch die Zulassung als Notar ist beschränkt. Im Gegensatz dazu gibt es beim Anwaltsberuf keine quantitative Beschränkung. Rechtsanwälte treten als Interessenvertreter vornehmlich bei Auseinandersetzungen vor Gericht auf und arbeiten auf Basis einer privaten vertraglichen Vereinbarung.
4. Wonach richten sich die Kosten bei notariellen Leistungen?
Wie hoch die Kosten für einen Notar sind, ist im Notariatstarifgesetz (NTG) für Hauptleistungen, im Rechtsanwaltstarifgesetz RATG) für Nebenleistungen sowie im Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG) verankert. Die gesetzliche Richtlinie führt hierzu einen Höchsttarif an, wie viel notarielle Leistungen maximal kosten dürfen. Hinzu kommen noch die gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer und Barauslagen, wie zum Beispiel Finanzgebühren, Archivierungs- und Kopierkosten sowie Porto uä. Innerhalb des Notariatstarifgesetzes (NTG) sind die Kosten eines Notars im Prinzip frei verhandelbar. Das Honorar richtet sich hier nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand und ist von Leistung zu Leistung unterschiedlich. In Ihrer kostenlosen Erstberatung informiert Sie Ihr Notar in Villach gerne über die anstehenden Kosten und macht sich ein erstes Bild Ihrer Anliegen und des voraussichtlichen Arbeitsaufwandes.
5. Wie hoch sind die Kosten zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung?
Die Kosten bei einer Vorsorgevollmacht mit einer beachtlichen Patientenverfügung sind in der Gebührentabelle des Notariatstarifgesetzes (NTG) geregelt, in manchen Bundesländern gibt es Kostenempfehlungen der Landeskammer. Für bestimmte notarielle Tätigkeiten gibt es also eine Gebühr, die gesetzlich festgelegt ist. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers und den rechtlichen Bedingungen der Vollmacht. Zusätzlich kommen Steuern und Kosten für Kopien und Porto sowie Registrierungsgebühren hinzu, im Durchschnitt ist mit etwa Euro 450,00 zu rechnen.
6. Notariatsakt oder Beglaubigung: Worin liegt der Unterschied?
Bei einem Notariatsakt erforscht der Notar den Willen der Parteien, ordnet diesen rechtlich ein und hält diesen inhaltlich fest – er steht dafür auch rechtlich ein. Die so erstellte Urkunde wird im Beisein aller Beteiligten vorgelesen und im Anschluss von Beteiligten und Notar unterzeichnet. Mit einer Beglaubigung bestätigt Ihr Notar in Villach die Echtheit der Unterschrift eines Erklärenden und stellt dessen Identität fest. Damit ist die Unterschrift fälschungssicher. Bei einer Beglaubigung hat sich Ihr Notar in Villach nur zu vergewissern, dass der Inhalt der Urkunde der Partei bekannt ist, von ihr verstanden und die Urkunde freiwillig unterfertigt wurde. Dies und die Echtheit der Unterschrift der unterzeichnenden Person ist im Beglaubigungsvermerk festzuhalten.
7. Welchen Sinn hat das „Vorlesen“ von Urkunden?
Das vollständige Vorlesen von Notariatsakten gehört zu den zentralen Amtspflichten eines Notars laut Notariatsordnung. Das Vorlesen hat den Zweck, den gesamten Text durchzugehen, für klare Verhältnisse zu sorgen und aufkommende Fragen sofort zu beantworten. Die Parteien können den Notar nicht von dieser Amtspflicht befreien, denn wird die Urkunde gar nicht oder unvollständig vorgelesen, ist die Beurkundung nicht als öffentliche Urkunde wirksam.
8. Welche Aufgaben hat Ihr Notar in Villach bei einer Firmenbucheintragung?
Beim österreichischen Firmenbuch handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Verzeichnis von Unternehmen, die in einer Datenbank registriert sind. Die Eintragung ist verpflichtend für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG), Genossenschaften und Privatstiftungen. Einzelunternehmen können eine Eintragung im Firmenbuch auf freiwilliger Basis vornehmen. Übersteigt der Umsatz eines Einzelunternehmens allerdings 1 Mio. Euro, ist es ebenfalls zur Eintragung verpflichtet. Ihr Notar in Villach unterstützt Sie gerne bei der Unternehmensgründung. Wir verfassen alle zur Gründung entscheidenden Urkunden und nehmen Eintragungen und Änderungen im Firmenbuch vor, um Ihre Erfolgsgeschichte so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.
9. Erbrecht: Ist der eingetragene Lebenspartner wie ein Ehepartner erbberechtigt?
Eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen sind erbrechtlich gesehen gleichgestellt. Das bedeutet, dass das gesetzliche Erbrecht auch bei eingetragenen Lebenspartnern zum Tragen kommt, wenn kein gültiges Testament vorhanden ist. Das Erbrecht sieht eingetragene Partnerinnen und Partner genau wie Ehefrauen und Ehemänner an. Beide können als gesetzliche Erben fungieren.
10. Testament erstellen: Muss es handschriftlich geschrieben werden oder kann es auch mit dem Computer verfasst werden?
Beim Aufsetzen des Testaments sind vor allem gewisse Formen zu erfüllen, um wirksam zu sein. Das Testament kann handschriftlich verfasst werden. Die Schrift muss dabei lesbar sein und eigenhändig und vollständig unterschrieben sein. Wichtig ist auch, dass das Testament eine Datums- und Ortsangabe aufweist und nicht auf mehreren Loseblättern geschrieben wird. Zudem müssen am Anfang die Wörter „Testament“ oder „letzter Wille“ stehen. Beim eigenhändigen Testament braucht man keine Zeugen! Auch bei der Wortwahl sind einige Formvorgaben zu beachten, deshalb empfehlen wir notarielle Unterstützung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
11. Ist bei einem Grundstückskaufvertrag ein Notar zwingend notwendig?
Grundstückskaufverträge unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen und müssen immer von einem Notar beurkundet werden. Ihr Notar in Villach ist also für die Beurkundung des Kaufvertrags eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder Hauses zuständig. Sobald eine Bank den Kaufpreis mitfinanziert oder der Kaufpreis für die Abdeckung von Schulden des Verkäufers Verwendung finden soll, ist das hervorrragende Instrument der notariellen Treuhandschaft nötig. So wird gesetzlich sichergestellt, dass die Parteien nicht wegen unbedachten Handelns in Schwierigkeiten geraten.